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   LSG Hessen, 22.07.2011 - L 7 SO 129/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,17586
LSG Hessen, 22.07.2011 - L 7 SO 129/11 B ER (https://dejure.org/2011,17586)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.07.2011 - L 7 SO 129/11 B ER (https://dejure.org/2011,17586)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - L 7 SO 129/11 B ER (https://dejure.org/2011,17586)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.2011 - L 7 SO 129/11
    Damit wird das Prinzip der (nur) monatsweisen Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII außerhalb des Anwendungsbereichs von § 44 SGB XII, also der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (vgl. dazu Wahrendorf in Grube/ders., SGB XII - Kommentar, 3. Aufl. 2010, § 44 Rdnr. 1; Schoch in LPK-SGB XII, 8. Aufl. 2008, § 44 Rdnr. 1), noch hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht (vgl. für einen ähnlich formulierten Bescheid BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.2011 - L 7 SO 129/11
    Bei der Auslegung des Bescheides ist zwar zunächst zu berücksichtigen, dass dieser - wie bei der Antragsgegnerin üblich - die Formulierung enthält, es würden Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt - hier ab 1. Juni 2008 - "bis auf weiteres" neu berechnet; dies legt ein Verständnis im Sinne eines Verwaltungsaktes mit unbefristeter Dauerwirkung nahe (vgl. BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R und 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R).
  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus LSG Hessen, 22.07.2011 - L 7 SO 129/11
    Bei der Auslegung des Bescheides ist zwar zunächst zu berücksichtigen, dass dieser - wie bei der Antragsgegnerin üblich - die Formulierung enthält, es würden Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt - hier ab 1. Juni 2008 - "bis auf weiteres" neu berechnet; dies legt ein Verständnis im Sinne eines Verwaltungsaktes mit unbefristeter Dauerwirkung nahe (vgl. BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R und 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 AY 4629/17
    Vor diesem Hintergrund ist für einen verständigen Erklärungsempfänger der objektive Regelungsgehalt der Bescheide vom 18. Dezember 2015 und 6. Juli 2016 zeitlich jeweils auf die dort genannten Monate beschränkt, während die Bewilligung für die Folgemonate nicht schriftlich, sondern nach § 33 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) auf andere Weise jeweils konkludent durch Auszahlung bzw. Überweisung erfolgt ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - B 8/9b SO 11/07 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rdnr. 11 - Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R - BSGE 98, 116 - juris Rdnr. 12; Hessisches LSG, Beschlüsse vom 22. Juli 2011 - L 7 SO 128/11 B ER- juris Rdnr. 10 f. und L 7 SO 129/11 B ER - juris Rdnr. 10; Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. September 2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rdnrn. 19 f.).
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